AGB´s.....
- Angebot und Auftragsbestätigung
Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Vereinbarungen, werden erst durch schriftliche Bestätigung für uns bindend. Die Bestellung ist für den Käufer verbindlich. - Preise
Unsere Preise beruhen auf den letztgültigen Preislisten. Sondervereinbarungen gelten nur für den jeweiligen Auftrag. - Lieferung
Die Lieferzeiten sind ohne Gewähr. Teillieferungen sind zulässig. Im Falle höherer Gewalt, sowie, wenn wesentliche Änderungen von wesentlichen Vertragsbestandteilen eintreten, die außerhalb unseres Einflusses liegen bzw. wenn Umstände eintreten, welche die Lieferung erschweren, teilweise oder ganz unmöglich machen, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dadurch ergeben sich für den Käufer keinerlei Ansprüche auf Nachlieferungen, Ersatzlieferungen oder anderweitige Ersatzansprüche. - Versicherung
Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch abgeschlossen. - Zahlung
Die Zahlung hat bar ohne jeden Abzug zu erfolgen, falls keine anderweitigen Zahlungsbedingungen vereinbart wurden. Bei Sonderanfertigungen behalten wir uns eine angemessene Anzahlung vor. Tritt der Käufer von der Bestellung zurück, behalten wir uns vor, angemessenen Schadenersatz zu fordern. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist der Verkäufer berechtigt, von seinem Eigentumsvorbehalt Gebrauch zu machen (siehe Punkt 7) und die Ware auf Kosten des säumigen Käufers abzutransportieren. - Eigentumsvorbehalt
Die geleistete Ware bleibt unser Eigentum, bis der Käufer sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt hat. Die übrige Ware ist getrennt zu lagern und auf Kosten des Käufers gegen Feuer, Diebstahl, Bruch und Wetterschäden (Wasser) ausreichend zu versichern. Verpfändung oder Sicherungsübereignung an Dritte ist unzulässig. Der Käufer hat uns Pfändung oder Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware sofort durch Einschreibebrief, in Eilfällen telegraphisch, mitzuteilen. Wird die Ware seitens des Käufers be- oder verarbeitet, so erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt auch auf die neue Sache. - Beanstandungen von Lieferungen
Der Käufer verpflichtet sich, die Ware sofort über Qualitätsmängel zu überprüfen, und etwaige Mängel sofort zu melden. Spätere Reklamationen werden nur berücksichtigt, wenn der Mangel verborgen war. Sie haben auf die Erfüllung der vereinbarten Zahlungsbedingungen keinen Einfluß. Weitergehende Ansprüche, wie Ersatz von Arbeiten, Material, Gewinnentgang, insbesondere das Recht auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung usw., sind ausgeschlossen. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen entbindet uns von jeder Pflicht zur Gewährleistung. - Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist 6700 Bludenz. Gerichtsstand ist 6800 Feldkirch. Diesem Vertrag liegt österreichisches Recht zugrunde. - Abtretung
Der Verkäufer kann alle seine Rechte aus dem Kaufvertrag zur Gänze oder im einzelnen an dritte Personen abtreten bzw. seine Pflichten ebenso durch Dritte erfüllen lassen. - Verbindlichkeit unserer Verkaufs- und
Lieferbedingungen
Abweichungen von den vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur insoweit verbindlich, als sie von beiden Vertragsteilen ausdrücklich schriftliche anerkannt und bestätigt werden. Sollte eine der Bedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht.
Eigentumsrecht bis zur vollständigen Bezahlung vorbehalten. - Holz ist ein Naturprodukt, durch die Verwitterung kann eine Riss-, Holzsplitterung und leichter Verzug nicht ausgeschlossen werden. Durch die Bearbeitung von Holzplatten (MDF-Platten, Spanplatten) kann verstärkt Formaldehyd austreten, die Platten müssen vor der Montage gut abgelüftet werden. Verleimungen sind für den Außenbereich nicht geeignet. Holz verwittert im Außenbereich, durch Farben, Lasuren oder Öle kann die Verwitterung (z.B. Vergrauung) verlangsamt werden. Metall kann Flecken auf dem Holz verursachen. Eine geschliffene Oberfläche nimmt Farben, Lacke, Öle, Beizen, Wachs gleichmäßiger an.